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Das Fernstudium steuerlich absetzen

Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Fernstudiums

Ihr Fernstudium steuerlich absetzen

  • Die Kosten Ihres Studiums können Sie häufig von der Steuer absetzen. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen.
  • Grundsätzlich muss bei der Absetzbarkeit der Kosten für das Studium unterschieden werden, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.
  • Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn eine Person bereits eine Erstausbildung mit einem qualifizierenden Abschluss beendet hat.
  • Die Kosten für die Erstausbildung stellen Sonderausgaben dar.
  • Die Kosten für die Zweitausbildung gelten als Werbungskosten.

Erstausbildung oder Zweitausbildung?

Zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Studiums gibt es zwei Varianten. Der wichtigste Punkt liegt darin ob das Studium als eine Erst- oder Zweitausbildung anerkannt wird.

Da eine Erstausbildung eine besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung aufweist und nicht nur reine Arbeitskompetenzen vermittelt, die zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind, werden diese Kosten der privaten Lebensführung zugerechnet. Trotzdem lässt der Steuergesetzgeber den Abzug der Kosten für die Erstausbildung als Sonderausgaben zu. Die Aufwendungen für eine Erstausbildung können dabei bis zu einem Betrag von 6.000 Euro als Sonderausgaben in dem Jahr angesetzt werden, in dem die Aufwendungen anfallen.

Die Kosten einer Zweitausbildung sind der Erwerbspähre des Steuerpflichtigen zuzurechnen und können als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe steuerlich angesetzt werden.

Absetzbare Werbungskosten

Studiengebühren

Studiengebühren oder Semesterbeiträge sind voll absetzbar. Als Nachweis genügt eine Bestätigung über die Bezahlung der Beiträge.

Fachliteratur

Bücher und Fachmagazine können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 Euro abgesetzt werden.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel können komplett (mit Beleg) oder einfach pauschal mit 110 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Für das Studium genutzte Computer können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

Reisewege

Reisewege zu Seminaren, zu Arbeitsgruppen und zu Klausuren: Sie können den Weg von Ihrem Wohnsitz zu ihren Studienorten mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Steuerlich werden in der Regel alle Ausgaben anerkannt, die für den Abschluss des Studiums anfallen. Für Studierende sind in der Regel abzugsfähig:

  • Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Fachliteratur
  • Übernachtungen und Fahrten zu Prüfungen und Seminaren
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeistzimmer bis maximal 1.250 Euro pro Jahr (sofern kein anderen Arbeitsplatz für das Studium zur Verfügung steht)
  • Sprachkurse, Sprachtests, Studienreisen und Exkursionen
  • Arbeitsmittel (z. B. PC, Büromaterial, Druckerpatronen)
  • Computer (diese können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden)
  • Drucken, Binden und Verschicken der Thesis
  • Zinsen für Studienkredite

Steuererklärung

Jeweils zum 31. Juli eines Folgejahres endet die Regelabgabefrist für die Steuererklärung. Auch nach dieser Frist besteht häufig die Möglichkeit, die Kosten für Ihr Studium steuerlich anzugeben. Sollten Sie für Altjahre noch keine Steuererklärung eingereicht haben, dann können Sie die Kosten für Ihr Studium noch bis zu vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem Ihnen die Kosten für das Studium erwachsen sind, beim Finanzamt einreichen. Ihre individuelle Situation sollten Sie von einem Steuerberater prüfen lassen.

Sonderausgaben tragen Sie in den Hauptvordruck zur Steuererklärung ein. Werbungskosten tragen Sie auf der Anlage N ein.

Bitte beachten Sie, dass die SRH Fernhochschule für diese Angaben keine Gewähr übernimmt.

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