SRH Fernhochschule - The Mobile University

Förderung durch Bund und Länder

Erfahren Sie hier mehr zum Aufstiegsstipendium, Bafög, Bildungsurlaub, Bildungs- und Qualifizierungsschecks und dem Weiterbildungsstipendium.

Sicheren Sie sich staatliche Förderprogramme für Ihr Fernstudium

Ein Fernstudium ist in jedem Fall eine lohnende Investition in die eigene Zukunft, doch es muss zunächst finanziert werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie finanzielle Mittel von Bund und Ländern für Ihr Studium an unserer Fernhochschule nutzen können: Aufstiegsstipendium, Bafög, Bildungsurlaub, Bildungs- und Qualifizierungsschecks und das Weiterbildungsstipendium.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist eine Studienförderung für Berufserfahrene. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt damit Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss. 

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de.

Jährlich werden über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben. Online-Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.

Nähere Informationen zum Aufstiegsstipendium

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten, so auch die Förderungsmöglichkeit für den Fernunterricht (§3) und damit für das Studieren an einer Fernhochschule.

Voraussetzungen für die Förderung eines Fernstudiums durch BAföG
Ein Fernstudium kann grundsätzlich durch Bafög finanziert werden, jedoch nur, wenn es einem Präsenzstudium in verschiedenen Eigenschaften gleich steht. Dies betrifft vor allem den Arbeitsaufwand: Ein Fernstudium wird nur gefördert, wenn es in Vollzeit abgeleistet wird.

Höhe der BAföG-Förderung Ihres Fernstudiums
Die Bedarfssätze setzen sich aus einem allgemeinen Bedarfssatz und einem pauschalen Unterkunftsanteil zusammen, der sich danach richtet, ob der/die zu Fördernde bei den Eltern wohnt oder nicht. Hinzu kommt ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Der höchste BAföG Förderungsbetrag liegt bei 735 € im Monat. Hinzu kommen verschiedene Zuschläge, beispielsweise wenn man mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem Haushalt lebt. (Stand 2017)

Nähere Informationen zu BAföG und den aktuellen Förderungsbeträgen erhalten Sie auf der Bafög Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder bei dem für die SRH Fernhochschule zuständigen Studierendenwerk Ulm. Studierende, die ihr Studium an der Mobile University in Vollzeit absolvieren, können ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Studierendenwerk Ulm individuell prüfen lassen:

Studierendenwerk Ulm
Abteilung Studienfinanzierung
Söflinger Straße 70
89077 Ulm
Telefon +49 (0) 731 50 252 -46, -47 oder -48
bafoeg@studierendenwerk-ulm.de
www.studierendenwerk-ulm.de

Zur BAföG Website

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung wird in den Gesetzen der Bundesländer geregelt. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten sind entsprechend unterschiedlich. In zwölf Bundesländern stehen Arbeitnehmern zwischen fünf und zehn Tage an zusätzlichem bezahlten Urlaub für die berufliche Weiterbildung zu (pro Jahr bzw. innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren).

Sie können von dieser Möglichkeit für die Präsenzveranstaltungen der Hochschule Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass eine solche Anerkennung frühzeitig beantragt wird und die jeweils zuständige Stelle in der betreffenden Landesverwaltung sowie die Hochschule dies im Einzelfall akzeptieren.

Nähere Informationen zum Bildungsurlaub

Bildungs- und Qualifizierungsschecks

Die Länder Brandenburg, Bremen, Hessen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen unterstützen mit Bildungs- oder Qualifikationsschecks die Fortbildung von Arbeitnehmern, Beschäftigten im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie mithelfenden Familienangehörigen kleiner und mittlerer Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter), die in den vergangenen zwei Jahren an keiner vom Betrieb veranlassten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.

Höhe der Förderung
Gefördert werden Kursgebühren bis zu einer Summe von maximal 500 Euro pro Jahr. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist je Bundesland unterschiedlich, im Regelfall beträgt sie mindestens 50 Prozent.

Nähere Informationen

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert Fort- und Weiterbildungen, die in der Regel berufsbegleitend absolviert werden, und kommt somit auch für die Finanzierung einer Fort- oder Weiterbildung oder des Dual Degree-Programms der SRH Fernhochschule in Frage. Das Weiterbildungs-Stipendium richtet sich an junge Menschen unter 25 Jahren, die entweder eine duale Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen oder einen bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf erlernt haben.

Voraussetzungen:

  1. Sehr gute Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote mindestens 1,9 oder Empfehlung durch den Arbeitgeber oder die Berufsschule oder Platzierung bei einem Leistungswettbewerb unter den ersten Drei
  2. Aktuelles Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden oder Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit 

Ein Stipendiat kann innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Dabei fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme an. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 7.200 Euro. (Stand 2017)

Zur Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Studienberatung

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