Sie haben weder das Abitur noch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife? Dennoch können Sie Ihren Studienwunsch verwirklichen.

An der SRH Fernhochschule sind Sie bestens aufgehoben, wenn Sie ohne Abitur studieren wollen. Wir zählen bei Studienanfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu den drei am stärksten nachgefragten wissenschaftlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Studium ohne Abitur
Sie verfügen nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie haben weder das Abitur noch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung, dann können Sie dennoch Ihren Studienwunsch verwirklichen. Häufig wird dann vereinfacht vom Studieren ohne Abitur gesprochen. Beim Studieren ohne Abitur - also ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - wird zwischen dem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen und dem Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte unterschieden.
Studieren ohne Abi
Sie haben einen Realschulabschluss oder eine Ausbildung, möchten aber gerne noch neben dem Beruf studieren? Auch ohne Abitur können Sie an der SRH Fernhochschule – The Mobile University einen Bachelor per Online-Studium absolvieren.
Studium ohne Abitur Das sind Ihre Möglichkeiten
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie ohne eine Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ein Fernstudium an der SRH Fernhochschule aufnehmen können. Diese basieren auf dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG-BW) § 58 Abs. 2 Nr. 5 & 6 und beziehen sich auf den Hochschulzugang für grundständige Studiengänge.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG-BW
Öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung mit mind. 400 Unterrichtstunden
(400 X 45 Minuten = 300 Stunden)
Beispiele (nicht abschließend)
- Meister im Handwerk nach Handwerksordnung
- Industriemeister, Meister in Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Handelsfachwirt/in, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Industriefachwirt/in, Fachkaufleute, Betriebswirte, Operative und Strategische IT-Professionals
- Abschlüsse von (staatlichen bzw. staatlich anerkannten) Fachschulen
- Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in in einem Schwerpunktfach (VWA) nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
⇒ Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW benötigt
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG-BW
Abschluss einer mind. 3-jähriger Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich
- Fachliche Entsprechung / affiner Bereich: wesentliche Inhalte der Ausbildung erfahren eine Fortführung in der Berufserfahrung und im angestrebten Studiengang
- Ausbildungszeiten zählen NICHT zur Berufspraxis
⇒ Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW & Eignungsprüfung nach § 58 Abs. 3 LHG-BW benötigt
Einzigartige Vorteile mit der SRH Eignungsprüfung
- Sie können die Prüfungen an acht Terminen im Jahr ablegen.
- Es stehen Ihnen 22 Studien- und Prüfungszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung.
- Legen Sie alle drei Prüfungen an einem Klausurwochenende ab oder teilen Sie dies auf mehrere Termine auf
- Sie bezahlen vor Durchführung der Eignungsprüfung nur 449 Euro.

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