Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG-BW
Öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung mit mind. 400 Unterrichtstunden
(400 X 45 Minuten = 300 Stunden)
Beispiele (nicht abschließend)
- Meister im Handwerk nach Handwerksordnung
- Industriemeister, Meister in Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Handelsfachwirt/in, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Industriefachwirt/in, Fachkaufleute, Betriebswirte, Operative und Strategische IT-Professionals
- Abschlüsse von (staatlichen bzw. staatlich anerkannten) Fachschulen
- Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in in einem Schwerpunktfach (VWA) nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
⇒ Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW benötigt