Studieren ohne Abitur
Studieren ohne Abitur Hochschulzugang mit beruflicher Qualifikation
Sie verfügen nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie haben weder das Abitur noch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung, dann können Sie dennoch Ihren Studienwunsch verwirklichen. Häufig wird dann vereinfacht vom Studieren ohne Abitur gesprochen. Beim Studieren ohne Abitur - also ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - wird zwischen dem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen und dem Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte unterschieden.
Gut zu wissen: An der SRH Fernhochschule sind Sie bestens aufgehoben, wenn Sie ohne Abitur studieren wollen. Wir zählen bei Studienanfängern ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu den drei am stärksten nachgefragten wissenschaftlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg.
Studieren ohne Abi: Sie haben einen Realschulabschluss oder eine Ausbildung, möchten aber gerne noch neben dem Beruf studieren? Auch ohne Abitur können Sie an der SRH Fernhochschule – The Mobile University einen Bachelor per Online-Studium absolvieren.
Das sind Ihre Möglichkeiten für ein Studium ohne Abitur.
Hochschulzugang grundständige Studiengänge nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 & 6 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG-BW)
Das sind Ihre Möglichkeiten, wie Sie ohne eine Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ein Fernstudium an der SRH Fernhochschule aufnehmen können:
- Hochschulzugang über anerkannte Aufstiegsfortbildung
- Hochschulzugang über berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung
Hochschulzugang über anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfung nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG-BW
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung mit mind. 400 Unterrichtstunden
(400 X 45 Minuten = 300 Stunden)
Beispiele (nicht abschließend)
- Meister im Handwerk nach Handwerksordnung
- Industriemeister, Meister in Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Handelsfachwirt/in, Bankfachwirt/in, Versicherungsfachwirt/in, Industriefachwirt/in, Fachkaufleute, Betriebswirte, Operative und Strategische IT-Professionals
- Abschlüsse von (staatlichen bzw. staatlich anerkannten) Fachschulen
- Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in in einem Schwerpunktfach (VWA) nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO)
⇒ Nachweis über Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW benötigt
Hochschulzugang über berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG-BW

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Abschluss einer mind. 3-jähriger Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich
- Fachliche Entsprechung / affiner Bereich: wesentliche Inhalte der Ausbildung erfahren eine Fortführung in der Berufserfahrung und im angestrebten Studiengang
- Ausbildungszeiten zählen NICHT zur Berufspraxis
⇒ Nachweis über Beratungssgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG-BW & Eignungsprüfung nach § 58 Abs. 3 LHG-BW benötigt
Termine Eignungsprüfung
Für die Eignungsprüfung stehen Ihnen Termine in den Monaten Januar, März, April, Mai, Juni, Juli, September und Oktober zur Verfügung. Die genauen Termine, auch die An- und Abmeldefristen, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Studierendenbetreuung.
Diese Vorteile bietet Ihnen nur die Eignungsprüfung der SRH Fernhochschule
✅ | Sie können die Prüfungen an acht Terminen im Jahr ablegen. |
✅ | Es stehen Ihnen 21 Prüfungszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung. |
✅ | Sie haben die Wahl: Legen Sie alle drei Prüfungen an einem Klausurwochenende ab oder teilen Sie dies auf mehrere Termine auf |
✅ | Sie bezahlen vor Durchführung der Eignungsprüfung 400 Euro. |