SRH Fernhochschule - The Mobile University

Soziale Arbeit mit Menschen im späten Erwachsenenalter

Spezialisierung für Soziale Arbeit (B.A.)

Die Studierenden erwerben ihr Wissen aus umfangreichen schriftlichen Unterlagen zum Selbststudium (Studienbriefe) sowie aus zusätzlichen Materialien, die über den E-Campus der Hochschule bereitgestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls "Soziale Arbeit mit Menschen im späten Erwachsenenalter" haben die Studierenden Fachkompetenz erworben und sind in der Lage:

  • die Lebenswelten und Lebenslage von älteren Menschen sowie die damit verbundenen Bedarfe beschreiben und mit einem differenzierten Blick analysieren
  • das Gegenstandsgebiet als gesellschaftliches, kulturelles, ökonomisches, rechtliches und sozialpsychologisches Phänomen begreifen
  • bestehende Angebots- und Hilfestrukturen detailliert beschreiben
  • relevante Studien analysieren und daraus aktuelle Anforderungen und Veränderungen sowie praktikable Lösungsansätze für den Bereich der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen ableiten und erarbeiten
  • wesentliche rechtliche-ökonomische und finanzielle Rahmenbedingungen des Arbeitsfeldes überblicken
  • detailliert und differenziert Zusammenhänge von Rahmenbedingungen, Aufgaben, Zielen und Methoden der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen erkennen
  • wesentliche Aspekte des Prozesses der Personalakquise und Personalentwicklung erläutern
  • die Aufsicht und die Leitung in ambulanten und stationären Einrichtungen abgrenzen
  • mögliche soziale Hilfen und Unterstützungsangebote erkennen und für den Einzelfall entwickeln
  • ressourcenorientierte Arbeit erörtern und ableiten, dass diese für die Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen ganz wichtig ist.
Zwei Abschlüsse
Zwei Abschlüsse

Staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in

Der Beruf der Sozialarbeiter:innen zählt zu den reglementierten akademischen Berufen. Der Berufsschutz wird erst durch eine Staatliche Anerkennung erlangt. Mit Ihrem erfolgreichen wissenschaftlichen Studienabschluss im Fernstudiengang Soziale Arbeit an der SRH Fernhochschule inklusive der integrierten begleiteten praktischen Studienphase sind Sie gemäß §36 (6) Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg berechtigt, die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ zu führen. Damit können Sie bundesweit alle Fach- und Führungsaufgaben von Sozialarbeiter:innen bzw. Sozialpädagog:innen übernehmen.

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