Spezialisierung für Soziale Arbeit (B.A.)
Spezialisierung: Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen
Spezialisierung: Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen
Die Studierenden erwerben ihr Wissen aus umfangreichen schriftlichen Unterlagen zum Selbststudium (Studienbriefe) sowie aus zusätzlichen Materialien, die über den E-Campus der Hochschule bereitgestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls "Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen" haben die Studierenden Fachkompetenz erworben und sind in der Lage:
- Krankheitsbilder, Hintergründe psychischer und seelischer Erkrankungen und Beeinträchtigungen detailliert, differenziert und vertiefend zu verstehen und dazugehörige Zusammenhänge erkennen und analysieren:
- die Lebenswelten von psychisch und seelisch beeinträchtigten Menschen zu erörtern und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf
- Zugang zu psychisch und seelisch beeinträchtigten Menschen zu finden und einen guten Umgang zu erlangen
- die Stigmatisierungen zu erkennen, die psychisch erkrankte Menschen durch die Gesellschaft erfahren
- Erlebnispädagogik als einen möglichen methodischen Ansatz anzuwenden, um Zugang zu psychisch und seelisch beeinträchtigten Menschen zu bekommen
- die unterschiedlichen Handlungsfelder der Arbeit mit Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen (ambulanter und stationärer Kontext) zu erkennen und die damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen zu erarbeiten
- die gesetzlichen Grundlagen aus dem Sozialgesetzbuch, dem Bundesteilhabegesetz und auch dem Betreuungsrecht als Basis für den Kompetenzerwerb zu nutzen.
Die Spezialisierung besteht aus 2 Modulen:
- Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen: Lebenswelten und Handlungsfelder
- Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen: Rechtliche Rahmenbedingungen
Staatlich anerkannte:r Sozialarbeiter:in
Der Beruf der Sozialarbeiter:innen zählt zu den reglementierten akademischen Berufen. Der Berufsschutz wird erst durch eine Staatliche Anerkennung erlangt. Mit Ihrem erfolgreichen wissenschaftlichen Studienabschluss im Fernstudiengang Soziale Arbeit an der SRH Fernhochschule inklusive der integrierten begleiteten praktischen Studienphase sind Sie gemäß §36 (6) Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg berechtigt, die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ zu führen. Damit können Sie bundesweit alle Fach- und Führungsaufgaben von Sozialarbeiter:innen bzw. Sozialpädagog:innen übernehmen.