
Deutschland liebt Workation – Unternehmen sind oft noch unsicher
Deutschland liebt Workation – Unternehmen sind oft noch unsicher

Arbeiten mit Blick aufs Meer, einige Wochen aus Portugal oder Spanien tätig sein und dabei ganz normal im Job bleiben: Was vor wenigen Jahren noch wie ein Privileg für digitale Nomaden klang, entwickelt sich zunehmend zu einem festen Bestandteil moderner Arbeitswelten.
Wie groß das Interesse inzwischen ist, zeigt eine aktuelle Auswertung besonders deutlich: 52 Prozent aller weltweiten Google-Suchanfragen nach dem Begriff „Workation“ stammen aus Deutschland. Das geht aus dem Workation-Atlas 2026 des Berliner Datenstudios DataPulse hervor.
Deutschland stellt damit mehr als jede zweite weltweite Suchanfrage zu diesem Thema – ein bemerkenswerter Wert und ein deutliches Zeichen dafür, wie stark sich die Arbeitswelt verändert.
Für Unternehmen ist das eine Entwicklung, die sie kaum noch ignorieren können. Denn gerade für qualifizierte Fachkräfte gehört Flexibilität inzwischen zu den wichtigsten Kriterien bei der Arbeitgeberwahl.
Gleichzeitig zeigt die Praxis: Obwohl das Interesse auf Seiten der Beschäftigten wächst, reagieren viele Unternehmen bei Workation-Anfragen noch zurückhaltend.
Der Grund ist häufig nicht mangelnde Offenheit – sondern Unsicherheit.
„Kann ich vier Wochen aus Portugal arbeiten?“
Was für Beschäftigte nach einer unkomplizierten Anfrage klingt, löst in vielen Personalabteilungen zunächst Recherchebedarf aus. Denn hinter dem Begriff Workation verbergen sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen, die verschiedene Rechtsgebiete gleichzeitig betreffen.
Plötzlich stehen Fragen im Raum wie:
Gerade Unternehmen, die bislang wenig Berührung mit internationaler mobiler Arbeit hatten, wissen oft nicht, wo sie mit der Prüfung überhaupt beginnen sollen.
Dabei profitieren beide Seiten von gut organisierten Workation-Modellen. Beschäftigte gewinnen mehr Flexibilität und können Arbeit und persönliche Lebensgestaltung besser miteinander verbinden. Unternehmen stärken ihre Arbeitgeberattraktivität und positionieren sich als moderne Arbeitgeber.
Trotzdem werden Anfragen häufig vorsichtshalber abgelehnt oder nur sehr restriktiv genehmigt. Der Grund liegt meist in der Sorge, rechtliche Risiken zu übersehen.
Denn Workation ist rechtlich kein eigenständiger Tatbestand. Die rechtliche Bewertung erfolgt vielmehr an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Datenschutzrechts.
Genau diese Vielschichtigkeit macht das Thema für viele Unternehmen schwer greifbar.
Wer Workation ermöglichen will, braucht weniger Einzelfallentscheidungen als klare, praxistaugliche Regeln.
Die erste rechtliche Frage lautet häufig: Darf die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überhaupt selbst entscheiden, von wo gearbeitet wird?
Die Antwort liefert das Arbeitsrecht.
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Workation im Ausland. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich über einen vorübergehenden Arbeitsort außerhalb Deutschlands verständigen.
Deshalb empfiehlt es sich, klare interne Regelungen zu schaffen. Diese sollten insbesondere festlegen,
Klare Vereinbarungen schaffen Transparenz, vermeiden Missverständnisse und sorgen für Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Besonders häufig wird die sozialversicherungsrechtliche Dimension unterschätzt. Innerhalb der Europäischen Union kann bereits ein zeitlich begrenzter Aufenthalt dazu führen, dass bestimmte Nachweise erforderlich werden.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis dafür, dass während des Auslandsaufenthalts weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
Fehlt die notwendige Dokumentation, können sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber Schwierigkeiten entstehen. Gerade deshalb sollte die sozialversicherungsrechtliche Prüfung frühzeitig erfolgen und nicht erst kurz vor Reiseantritt.
Auch steuerliche Fragen gehören zu den Gründen, weshalb viele Unternehmen zunächst zurückhaltend reagieren.
Insbesondere bei längeren Aufenthalten kann geprüft werden müssen, ob steuerliche Verpflichtungen im Gastland entstehen. Darüber hinaus beschäftigen sich Unternehmen zunehmend mit der Frage, ob regelmäßige Tätigkeiten im Ausland Auswirkungen auf die eigene Unternehmensbesteuerung haben können.
Nicht jede Workation führt automatisch zu steuerlichen Konsequenzen. Dennoch zeigt sich, dass eine frühzeitige Prüfung sinnvoll ist, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Selbst wenn Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuerrecht geklärt sind, bleibt eine weitere wichtige Frage:
Was passiert mit sensiblen Unternehmensdaten, wenn vom Hotel, Ferienhaus oder Coworking-Space aus gearbeitet wird?
Wer im Ausland arbeitet, greift häufig auf dieselben Systeme, Datenbanken und Kommunikationsplattformen zu wie im Büro oder Homeoffice in Deutschland.
Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit.
Dazu gehören insbesondere:
Besonders relevant wird dies überall dort, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa im Personalwesen, im Gesundheitsbereich oder im Umgang mit Kundendaten.
Datenschutz endet nicht an Landesgrenzen – und auch nicht am Urlaubsort.
Interessanterweise berichten viele Unternehmen, die bereits Workation-Regelungen eingeführt haben, von einem ähnlichen Effekt: Der größte Aufwand entsteht häufig zu Beginn.
Sind Prozesse, Zuständigkeiten und Richtlinien einmal definiert, lassen sich viele Anfragen standardisiert bearbeiten. Aus einer komplex wirkenden Einzelfallentscheidung wird dann ein strukturierter und planbarer Prozess.
Genau deshalb gewinnt das Thema auch in der arbeitsrechtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind Fachkräfte, die rechtliche Risiken erkennen, gleichzeitig aber auch praktikable Lösungen entwickeln können.
Workation zeigt exemplarisch, wie stark sich die Arbeitswelt verändert. Moderne Arbeitsverhältnisse sind zunehmend digital, flexibel und international. Dadurch entstehen neue rechtliche Fragestellungen, die weit über das klassische Arbeitsrecht hinausreichen.
Wer sich heute mit Arbeitsrecht beschäftigt, kommt deshalb an Themen wie mobiler Arbeit, internationaler Beschäftigung, Sozialversicherung, Datenschutz und Compliance kaum noch vorbei.
Gerade an dieser Schnittstelle zwischen rechtlicher Sicherheit und moderner Arbeitswelt wird deutlich, welche Rolle arbeitsrechtliche Expertise künftig spielen wird.
Deutschland zählt zu den Ländern mit dem größten Interesse an Workation-Modellen. Für Unternehmen bietet mobiles Arbeiten im Ausland die Chance, attraktive und zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Viele Arbeitgeber zögern jedoch noch, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst komplex wirken. Tatsächlich liegt die größte Herausforderung häufig nicht in der Workation selbst, sondern darin, die relevanten Vorschriften zu kennen und sinnvoll in betriebliche Prozesse zu integrieren.
Wer Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuerrecht und Datenschutz zusammendenkt, schafft die Grundlage für eine rechtssichere Umsetzung – und kann die Chancen moderner Arbeitsmodelle gezielt nutzen.

Prof. Dr. Marc Sebastian Hadyk ist Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, sowie Studiengangsleiter im Studiengang Arbeitsrecht (LL.M.)