SRH Fernhochschule - The Mobile University

Senat und Hochschulrat

Das Beratungs- und Aufsichtsorgan der SRH Fernhochschule.

Der Senat der SRH Fernhochschule

Entscheidungen mitgestalten

Der Senat berät in allen akademischen Angelegenheiten und wird auch in Personalangelegenheiten tätig.

Die Mitglieder des Senats

Die Mitglieder des Senats sind qua Amtes:

  • Prof. Dr. Stefan Ingerfurth, Rektor
  • Prof. Dr. Joachim Merk, Prorektor Studium und Lehre
  • Prof. Dr. Christine Schimek, Prorektorin Forschung und Hochschulentwicklung

Die Mitglieder des Senats sind für die Amtsdauer ab 01.09.2025 gewählt:

  • Prof. Dr. Wolfram Behm, Professorenvertreter
  • Prof. Dr. Christian Helmrich, Professorenvertreter
  • Prof. Dr. Roland Kaldich, Professorenvertreter
  • Prof. Dr. Bianca Müller, Professorenvertreterin
  • Prof. Dr. Anja Tausch, Professorenvertreterin
  • Bettina Groß, Vertreterin der nichtwissenschaftlichen, hauptamtlichen Mitarbeitenden
  • Lisa Mieth, Studierendenvertreterin
  • Lillian Stark, Studierendenvertreterin

Der Senat ist das oberste Gremium der Hochschule, in dem hochschulweite Entscheidungen getroffen werden, die Studierenden und die Hochschule betreffen. In diesem Gremium sitzen der Rektor, die Prorektoren und die Gleichstellungsbeauftragte qua Amtes. Zudem gehören dem Senat gewählte Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende an.

Der Senat berät in allen akademischen Angelegenheiten, wie über Vorschläge zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, Beschlussfassungen über sämtliche Ordnungen (z. B. Studien- und Prüfungsordnungen) sowie die Beratung der Ergebnisse von Akkreditierungen und Evaluationen.

Auch in Personalangelegenheiten wird der Senat tätig. Er bestätigt die Berufung der Rektorin bzw. des Rektors sowie der Prorektorinnen bzw. der Prorektoren und die Feststellung der benötigten Professuren. Darüber hinaus ist er für die vorbereitende Planung zur weiteren Entwicklung der Fernhochschule zuständig.

Der Hochschulrat der SRH Fernhochschule

Externer Impuls für die strategische Entwicklung

Der Hochschulrat schlägt Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit vor, beaufsichtigt die Geschäftsführung des Hochschulträgers, fördert die Hochschulentwicklung und sichert mit dem Rektor die Beachtung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg.

Die Mitglieder des Hochschulrats

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Winterberg, Hochschulratsvorsitzender
  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Rektor des MCI Management Center Innsbruck
  • Markus Kistler, Bereichsleiter Süd-Ost für das Unternehmensgeschäft, Landesbank Baden-Württemberg
  • Marcus Schafft, Bürgermeister der Stadt Riedlingen
  • Martin Scherzinger, Leiter Organisations- und Führungskräfteentwicklung, ZF Friedrichshafen AG
  • Klaus Tappeser, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen
  • Kerstin Wagner, Executive VP Talent Acquisition, Deutsche Bahn AG

Hochschulrat

Der Hochschulrat trägt die Verantwortung für die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors und der Prorektorinnen bzw. Prorektoren auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung und ist in beratender Funktion zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen sowie für Maßnahmen zur Förderung von Studierenden zuständig.